Fotoimpressionen aus Mannheim

Insolvenzanfechtung


Auch der Energiehandel ist von Forderungsausfällen durch Insolvenzen betroffen. Man versichert zuvor durch ein Forderungsmanagement die Forderungen zu realisieren.
Oft genug folgt auf die Insolvenz dann auch noch der worst case: Die Insolvenzanfechtung, d.h. die Rückforderung bereits vom Schuldner geleisteter Zahlungen durch den Insolvenzverwalter.

Diese ist bei den Insolvenzverwaltern immer beliebter und stellt eine realistische Gefahr dar. Aber auch im Vorfeld kann man Maßnahmen ergreifen, die Zahlungen auch in der Krise des Kunden möglichst insolvenzsicher gestalten.

Doch nicht jede Anfechtung ist auch berechtigt. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist rasant und längst nicht so eindeutig, wie dies von den Insolvenzverwaltern gerne dargestellt wird.
Die Kanzlei hat sich auf die umfassende Prüfung der Anfechtungsansprüche spezialisiert, damit die Insolvenz des Kunden nicht auch das eigene Unternehmen gefährdet.